Information zur internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Die Einhaltung von Recht und Gesetz hat für unsere Einrichtung höchste Priorität und ist Grundlage unserer Arbeit.
Um Verstöße zu identifizieren, sie zu verfolgen oder bestenfalls verhindern zu können, sind wir in vielen Fällen auf Hinweise angewiesen. Sie haben die Möglichkeit, diese an unsere interne Meldestelle zu kommunizieren.
Unsere interne Meldestelle unterliegt den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
Meldungen, die unter dem besonderen Schutz des HinSchG stehen, sind:
- Verstöße, die Straftatbestände erfüllen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1HinSchG),
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind (Ordnungswidrigkeiten), soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen (§ 2 Abs. 1 N. 2 HinSchG),
- Verstöße gegen ausgewähltes Bundes- oder Landesrecht sowie gegen bestimmte Unions-Rechtsakte (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 HinSchG).
- Elena Jakobi
- Telefonisch unter: 05191 935 204
- per E-Mail: hinweisgeber@sthz.de
- per Post: Haus Kirchberg Altenpflegeheim der Diakonie Hinweisgebermeldestelle Maschener Kirchweg 31 Seevetal 21218
- per Kontaktformular
- oder persönlich vor Ort